LANDSCHAFTSPLANUNG /
NATURA 2000-SCHUtzgebiete
Unternehmensflurbereinigung - Rübke
Aufgrund der Zerschneidung und Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen durch die neu geplante A 26 entsteht die Notwendigkeit einer Flurbereinigung. Geplant sind eine agrarstrukturelle Neugestaltung verbleibender landwirtschaftlicher Flächen und die Neugestaltung der Wegeverbindungen. Die Unternehmensflurbereinigung findet innerhalb des EU-Vogelschutzgebiets (VSG) V59 „Moore bei Buxtehude“ statt.
Unsere Leistungen:
LBP für den Aus- und Neubau landwirtschaftlicher Wegeverbindungen
Artenschutzbeitrag: u.a. Fischotter, Fledermäuse, Wiesenpieper
FFH-Verträglichkeitsprüfung „Moore bei Buxtehude“
Prüfung der Verträglichkeit der geplanten Bodenneuordnung mit dem europäischen
Vogelschutzgebiet V 59 „Moore bei Buxtehude“
Auftraggeber: Amt für regionale Landentwicklung Lüneburg
Projektumfang: Plangebietsgröße ca. 1.150 ha
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FFH-Managementplan FFH-Gebiet 357 „Quellwald Bennemühlen“
Für Natura 2000 Gebiete besteht eine nationale Verpflichtung, die jeweils notwendigen Erhaltungsmaßnahmen festzulegen und umzusetzen. Die biologische Vielfalt in den Gebieten ist zu schützen. Die Artenvielfalt über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen zu sichern. Für das FFH-Gebiet „Quellwald Bennemühlen“ hat der Landkreis Schaumburg die Erstellung eines FFH- Managementplans beauftragt.
Das FFH-Gebiet in der Gemeinde Wedemark prägen ein naturnahes Quellgebiet mit Erlen-Eschen-Quellwald und der Bennemühlener Mühlenbach. Es handelt sich dabei um einen der wenigen klaren Geestbäche in der Region Hannover.
Unsere Leistungen:
Ausarbeitung des Managementplans / Maßnahmenplans
Entwicklung und Abstimmung von Maßnahmen zur Sicherung und Erhaltung der von Entwässerung bedrohten Quellwälder und der daraus gespeisten Bachläufe
Abstimmung mit NLWKN, UNB und Grundstückseigentümern
Auftraggeber: Region Hannover, Untere Naturschutzbehörde
Projektumfang: 15 Hektar
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FFH-Managementplan FFH-Gebiet 357 „Teufelsbad“
Für Natura 2000 Gebiete besteht eine nationale Verpflichtung, die jeweils notwendigen Erhaltungsmaßnahmen festzulegen und umzusetzen. Die biologische Vielfalt in den Gebieten ist zu schützen. Die Artenvielfalt über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen zu sichern. Für das FFH-Gebiet „Teufelsbad“ hat der Landkreis Schaumburg die Erstellung eines FFH- Managementplans beauftragt.
Das FFH-Gebiet am Westrand des Bückeberges kennzeichnen seine zahlreichen tief eingeschnittenen kleinen Täler. Innerhalb von ausgedehnten Buchenwäldern entspringen Quellbäche mit sehr gut ausgeprägten Kalktuffbildungen und Erlen-Eschenwäldern.
Unsere Leistungen:
Ausarbeitung des Managementplans / Maßnahmenplans
Entwicklung und Abstimmung von Maßnahmen zur Sicherung und Erhaltung von ausgedehnten Buchenwäldern und Quellbereichen mit Erlen-Eschen-Wäldern
Abstimmung mit NLWKN, UNB und Grundstückseigentümern
Auftraggeber: Landkreis Schaumburg, Naturschutzamt
Projektumfang: 67 Hektar
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FFH-Managementplan FFH-Gebiet 373 „Ostenuther Kiesteiche“
Für Natura 2000 Gebiete besteht eine nationale Verpflichtung, die jeweils notwendigen Erhaltungsmaßnahmen festzulegen und umzusetzen. Die biologische Vielfalt in den Gebieten ist zu schützen. Die Artenvielfalt über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen zu sichern. Für das FFH-Gebiet „Ostenuther Kiesteiche“ hat der Landkreis Schaumburg dazu die Erstellung eines FFH- Managementplans beauftragt.
Das FFH-Gebiet an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen ist ein durch Kiesabbau geprägtes Stillgewässer. In einem Teilbereich ist der Abbau bereits beendet. Neben dem naturnahen Stillgewässer hat sich ein kleiner Auwald mit Erlen, Eschen und Weiden ausgebildet. Angrenzende Flächen unterliegen noch intensiver Nutzung. Als primäres Ziel der Folgenutzung ist eine Entwicklung im Sinne des Arten- und Biotopschutzes vorgesehen.
Unsere Leistungen:
Ausarbeitung des Managementplans / Maßnahmenplans
Entwicklung und Abstimmung von Maßnahmen zur Sicherung und Erhaltung von einem durch Kiesabbau entstandenen Stillgewässer.
Abstimmung mit NLWKN, UNB und Betreiber Kieswerk
Auftraggeber: Landkreis Schaumburg, Naturschutzamt
Projektumfang: 42 Hektar
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FFH-Verträglichkeitsprüfung Kläranlage Hodenhagen - Verlängerung der wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Stoffen in die Aller
Die Erlaubnis zur Einleitung von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Hodenhagen in die Aller sollte verlängert werden. Im Rahmen des Antrags auf Verlängerung der Einleitungserlaubnis entstand die Forderung der Naturschutzbehörde nach der Erarbeitung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung.
Aufgabe war die Ermittlung der Auswirkungen stofflicher Belastungen aus der Kläranlage auf das Fließgewässer mit seinen FFH-Lebensraumtypen und -Arten.
Unsere Leistungen:
FFH-Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet Nr. 90
„Aller, untere Leine, untere Oker“, Schwerpunkt: Beurteilung von Schadstoffeinträgen in die Aller
Auftraggeber: Samtgemeinde Ahlden
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